Allgemeine Geschäftsbedingungen der Suntime, Solarium, Fitness & Handels GmbH. – für das Studio „Medi-4, Bramsche“ (Stand: 01.01.2020)

1. VERTRAGSSCHLUSS
Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Suntime, Solarium, Fitness & Handels GmbH. mit ihren Mitgliedern des Studios „Medi-4“, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines im Medi-4 abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung von der Suntime Solarium, Fitness und Handels GmbH unter der Marke „Medi-4“ betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Antrag auf Mitgliedschaft“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
Antrag und Vertragsschluss im Studio
Der Antrag auf Mitgliedschaft erfolgt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds. Der Antrag ist ein bindendes Angebot an Medi-4 zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Medi-4. Medi-4 kann dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung ohne Angabe von Gründen schriftlich ablehnen. Lehnt Medi-4 das Angebot nicht innerhalb dieser Frist ab, kommt der Mitgliedsvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung zustande.
MemberCard
Der Antragsteller erhält im Studio bei Antragstellung bzw. beim ersten Studiobesuch nach Antragstellung eine MemberCard, die ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht. Dies begründet im Falle der Ablehnung seines Antrages jedoch keinen Anspruch auf Abschluss eines Vertrages oder Nutzung des Studios.
Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DES STUDIOS
Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt (unter
„Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweis“) Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Zutritt nur mit MemberCard
Durch die MemberCard erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der MemberCard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
Hausordnung
Medi-4 ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckb latt ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich im Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, Medi-4 bei Vertragsabschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Medi-4 (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, dem Medi-4 unverzüglich mitzuteilen.
Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei Medi-4 ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritte zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass die MemberCard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Medi-4 ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Medi-4 gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Medi-4 vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke ins Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG
Fälligkeit der Beiträge
Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Mitgliedsbeitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, werden diese Mitgliedsbeiträge jeweils im Voraus am Monats ersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Gebühr für die MemberCard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

Preisanpassungsrecht
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart, ist Medi-4 berechtigt, den monatlichen Mitgliedsbeitrag zu erhöhen. Es ist eine Erhöhung von bis zu 2,00 Euro monatlich vertraglich vereinbart.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die Mitgliedsbeiträge, vertraglichen Pauschalen, Aufnahme- und Kartengebühr zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Medi-4 hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Mitgliedsbeiträgen, Pauschalen und Aktivierungsgebühren aufweist. Das Medi-4 ist berechtigt seine Forderungen an den externen Dienstleister, Eurofit24 GmbH, Weberstraße 21, 55130 Mainz, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen.
Zahlungsverzug
Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Medi-4, vertreten durch Eurofit24 GmbH, sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Medi-4 berechtigt, die Restfälligkeit des Vertrages in Rechnung zustellen und den Vertrag außerordentlich zukündigen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
Erstlaufzeit / Verlängerung / Kündigung
Die individuelle Vertragserstlaufzeit, Vertragsverlängerung- und Kündigungsvereinbarungen sind auf dem Vertragsdeckblatt vermerkt
Stilllegung des Vertrages
Ein Mitgliedsvertrag mit einer Erstlaufzeit von bis zu sechs Monaten und ein Mitgliedsvertrag, für den keine Verlängerung vereinbart wurde, kann nicht stillgelegt werden.
Ein Mitgliedsvertrag mit einer Erstlaufzeit von mindestens 12 Monaten kann bis zu 2 Monate im Jahr stillgelegt werden
Eine Stilllegung des Mitgliedsvertrages länger als 2 Monate im Jahr aus besonderen Gründen ist eine Einzelfallentscheidung. Das Medi-4 kann zu diesem Zweck Atteste, Bescheinigungen, etc. anfordern.
Die beabsichtigte Stilllegung ist Medi-4 mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied mit Anfangs- und Enddatum bekannt zu geben.
Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Medi-4 nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Medi-4 zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, z.B. schwerer Erkrankung oder Umzug ist eine Einzelfallentscheidung.
Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung ist durch das Mitglied gegenüber der Suntime, Solarium, Fitness & Handels GmbH, Studio Medi-4, Meyers Tannen 26, 49565 Bramsche, per Brief, oder eingescannt per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. verwaltung@medi-4.de) zu erklären bzw. anzuzeigen.

6. HAFTUNG VOM MEDI-4.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Medi-4 nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Medi-4 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzungen auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Medi-4 gelten.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Medi-4 nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil.
Änderungen dieser AGB
Medi-4 ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Medi-4 wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Medi-4 aufrechnen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.