AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

ERA GYM HOLDING + ERA GYM GMBH & CO. KG

  1. 1. Geltung der AGB

    Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragspartner ist das Mitglied der Era Holding GmbH, oder auch Mitglied der Era Gym GmbH & Co. KG. Diese AGB werden zwischen der Era Gym-Marke und seinen Kunden bzw. Mitgliedern vereinbart und geschlossen. Diese AGB gelten für alle Leistungen der Era Holding GmbH, Era Gym GmbH & Co. KG und der „Era Gym-Marke“. Das Mitglied kann zwischen verschiedenen Mitgliedsverträgen wählen, die unterschiedliche Leistungen beinhalten. Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in dem von uns und unseren Tochtergesellschaften betriebenen Fitnessstudios („Era Gym-Studios/ Clubs“) sowie die Berechtigung des Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages die Sport- und Fitnesseinrichtungen in den Era Gym Studios während der Öffnungszeiten zu nutzen. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied verschiedene Leistungen erbracht. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen unterliegt das Mitglied der in den Era Gym Studios jeweils geltenden Hausordnung.

  2.  
  3. 2. Mitgliedschaft

    1. Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von Era Gym betriebenen Internetseiten abgeschlossen werden. Eine Mitgliedschaft kann jeweils zum 1. eines Monats abgeschlossen werden. Der Mitgliedsvertrag kommt an diesem Tag zustande („Beginn der regulären Mitgliedschaft“). Wenn ein neues Mitglied also während eines laufenden Monats einen Mitgliedsantrag stellt, wird der Mitgliedsvertrag zum 1. des Folgemonats geschlossen.

    2. Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an Era Gym übermittelt (Angebot) und Era Gym diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Das Mitglied kann Daten, nachdem diese in das Kontaktformular eingegeben wurden, jederzeit löschen oder die Löschung der eingegebenen Daten durch das Schließen des Browsers erreichen. Die Darstellungen auf der Website stellen keine verbindlichen Angebote dar. Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Mitgliedsvertrag abschließen. Minderjährigen wird nach Ermessen von Era Gym die Möglichkeit eingeräumt, eine Mitgliedschaft vorzumerken. Der Mitgliedsvertrag muss dann vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.

    3. Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

    4. Der Vertragstext wird im Anschluss an den Online-Vertragsschluss von Era Gym gespeichert und so lange archiviert, wie die Mitgliedschaft besteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Speicherung erfordern. Dem Mitglied wird der Vertragstext mit der Bestätigung der Mitgliedsvertrages im PDF-Format übermittelt. Der Vertragstext ist im Anschluss daran nicht mehr auf andere Weise zugänglich.

  4. 3. Zahlung des Mitgliedsbeitrags, Folgen der Nichtzahlung

    Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus, spätestens zum 5. Werktag eines Monats, per Einzugsermächtigung abgebucht. Im ersten vollen Kalendermonat der Mitgliedschaft werden zusätzlich der anteilige Betrag für den ersten Monat sowie die Start-Up (Anmeldegebühr), Service Pauschale und der Mitgliedsausweiß abgebucht. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet, ist Era Gym berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/ oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen, es sei denn, das Mitglied hat die Nichteinlösung bzw. die Rückbelastung nicht verschuldet. Monatliche Zahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung sind nicht möglich. Era Gym behält sich vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.

  5. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich Finion Capital GmbH ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen

  6. 4. Mitgliedsbeitrag, Pauschalen und Vorabnutzung

    (1)

    1. Jedes Mitglied kann bereits vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft trainieren. Dafür erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen Era Gym und dem Mitglied kommt in diesem Fall ein Vorabnutzungsvertrag zustande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den Leistungen der regulären Mitgliedschaft.

    2. Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem das Mitglied sein Training beginnen möchte und endet automatisch an dem Tag, an dem der reguläre Mitgliedsvertrag beginnt (also zum 1. des Folgemonats).

    3. Für die Vorabnutzung gelten die selben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro Vorabnutzungstag gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen „Era Premium 24“ Mitgliedsvertrag abschließt und für 10 Tage vorab trainieren möchte (etwa vom 22. Januar bis zum 1. Februar), muss für diese Vorabnutzung von 10 Tagen eine anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt werden, die sich am Monatsbeitrag für die „Era Premium 24“ orientiert.

    4. Online wird der Vorabnutzungsvertrag abgeschlossen, indem das Mitglied einen Trainingsbeginn auswählt, der vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft liegt und den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an Era Gym übermittelt (Angebot) und Era Gym diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Vorabnutzungsvertrag abschließen. Minderjährigen wird nach Ermessen von Era Gym die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorabnutzung vorzumerken. Der Vorabnutzungsvertrag muss dann vor Ort im Studio zusammen mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.

      1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge jeweils zum 1. eines Monats im Voraus fällig. Falls das Mitglied vorab das Training beginnen möchte, fällt für den Nutzungszeitraum zwischen dem Tag an

        dem das Training vorab begonnen werden soll und dem Beginn der regulären Mitgliedschaft ein anteiliges Nutzungsentgelt an, welches sich nach der Beitragshöhe für einen Abrechnungszeitraum in der gewählten Mitgliedschaft richtet. Diese Vorabnutzungsgebühr wird mit dem ersten Mitgliedsbeitrag in der regulären Mitgliedschaft abgerechnet. Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages an. Einmalige Zahlungen (z.B. Mitgliedsausweis, Startgebühr) werden bei Vertragsabschluss fällig. Die Entgelte werden zusammen mit dem ersten Mitgliedsbeitrag abgerechnet. Einmalzahlungen und das im Voraus entrichtete Entgelt für die Service Pauschale werden bei einer Kündigung nicht erstattet. Aktuell kann das Mitglied zwischen den Mitgliedschaften „Era Basic 12“,

        „Era Basic 24“, „Era Premium 12“, „Era Premium 24“ und „Era Flex“ wählen. Era Gym behält sich vor, weitere Mitgliedschaftsvarianten einzuführen. Unsere AGB gelten gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

      2. Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge von Era Gym im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf. anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung trägt das Mitglied.

      3. Era Gym bietet Mitgliedern und Interessenten nach eigenem Ermessen zusätzliche Leistungen an, die gesondert bezahlt werden müssen. Era Gym behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen anzupassen.

      4. Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge) Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat bei Online-Vertragsabschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

      Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, können Sie sich an die jeweilige bzw. zuständige Era Gym Gesellschaft/ Standort wenden, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen.

  7. 5. Preisanpassungen

    Era Gym wird den vereinbarten Preis nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten angemessen anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preisanpassung kommt in Betracht, wenn sich die externen Kosten für die Energiebeschaffung, Personalkosten (durch Gesetzesänderungen), Verbrauchsmaterialien (etwa Papierkosten), Instandhaltungskosten (etwa Preisänderungen bei Materialien) oder Logistikosten (etwa branchenweite Weitergabe von Benzinkosten) erhöhen oder absenken. Steigerungen der Kosten dürfen nur für die Anpassung des Preises herangezogen werden, wenn kein Ausgleich durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die vereinbarten Preise zu senken, wenn sie nicht durch Kostensteigerungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Era Gymo wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für die Mitglieder ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

    (2) Sollte eine Preisänderung derart signifikant sein, dass den Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss, um einen angemessenen Interessenausgleich herzustellen, wird Era Gym im Rahmen der Preisanpassung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht hinweisen.

  8. 6. Vertragsdauer und Kündigung

    1. Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrags oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.

    2. Bei den Mitgliedschaften „Era Basic“ und „Era Premium wird die Mitgliedschaft zunächst für die vereinbarte Erst- und Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate oder 24 Monate, je nachdem, welche Optionen gewählt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann vom Mitglied mit einer Frist von einem Monat vor Ende der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

    3. Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine Kündigung nicht zulässig.

    4. Wenn der Mitgliedsvertrag sich nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, kann das Mitglied den Mitgliedsvertrag ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen.

    5. Der Mitgliedsvertrag für die „Era Flex“-Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.

    6. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei Era Gym maßgeblich.

    7. Das gesetzliche Recht, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt

  9. 7. Aktionen

    Einzelne oder alle Gesellschaften der Era Holding-GmbH können Sonderaktionen durchführen und Neu- oder Bestandsmitgliedern Vergünstigungen gewähren. Era Gym behält sich vor, zu Sonderaktionen oder gewährten Vergünstigungen zusätzlich ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vorgehen. Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären Mitgliedschaft erlassen oder verringert werden, zusätzliche kostenfreie Trainingszeiten eingeräumt sowie weitere Vergünstigungen gewährt werden. Era Gym kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden, insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen. Wenn Era Gym im Rahmen von

    Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte gewährt, gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen diese ausdrücklich unberührt.

  10. 8. Transponder, Mitgliedsausweis

    Das Mitglied verpflichtet sich, der ihm ausgehändigte Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und jeden Verlust des Mitgliedsausweis unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des Mitgliedsausweis an Dritte ist untersagt. Bei einem Verlust des Mitgliedsausweises wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn, das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen EUR 10,00 für den Mitgliedsausweis.

  11. 9. Haftungsbeschränkung

    1. Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds.

    2. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Era Gym, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

    3. Die Haftung für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen ist auf den im Rahmen eines Fitnessstudiovertrages typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Derartige Ansprüche verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

    4. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitnessstudio zu bringen. Es wird von Era Gym keine Haftung für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, übernommen, da den Mitgliedern hierfür gesonderte Wertsachenschließfächer zur Verfügung stehen.

  12. 10. Bildrechte

    Die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sind zu achten. Daher dürfen beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, insbesondere der anderen Mitglieder und der Mitarbeiter, nicht verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch uns ist untersagt.

  13. 11. Übertragung der Mitgliedsverträge

    Die jeweilige Era Gym Gesellschaft ist berechtigt, bestehende Mitgliedsverträge auf weitere verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG zu übertragen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages stimmt das Mitglied dieser Übertragung zu. Sollten sich die Eigentums- oder Stimmverhältnisse bei Era Gym insgesamt oder ihrer Vermögenswerte ändern, kann Era Gym die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer übertragen. Dies gilt insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer

    Veräußerung oder anderweitigen Übertragung eines Unternehmens der Era Holding. Era Gym wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren.

  14. 12. E-Mail-Adresse / Änderung von Mitgliedsdaten

    Das Mitglied teilt Era Gym bei Vertragsabschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von Era Gym (z.B. Mahnungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift oder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden können. Bei Änderungen der Mitgliedsdaten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung teilt das Mitglied Era Gym die geänderten Daten unverzüglich mit.

  15. 13. Sonstiges

    Era Gym behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail widerspricht und Era Gym den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.

  16. 14. Alternative Streitbeilegung

Wir möchten Sie drauf hinweisen, dass wir nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teilnehmen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen direkt.

Stand: Oktober 2022
Era Gym GmbH & Co. KG
Leverner Straße 36
32351 Stemwede
[email protected]
www.era-gym.de